Auch in diesem Jahr werden unter allen fristgerecht auf der Webseite eingetragenen Projekten die drei einfallsreichsten Ideen ausgewählt. Sie sollen aufzeigen, mit wie viel Kreativität und Engagement alle unterschiedlichen Altersstufen in die Aktionstage eingebunden werden können.
Unter allen bis 31. August eingereichten und bis 26. September nachweislich umgesetzten Projektvorschlägen vergeben das Deutsche Kinderhilfswerk und der VCD im Rahmen eines Ideenwettbewerbs bewegungsfördernde Sachpreise für die engagiertesten Aktionen. Alle über die Projektanmeldung fristgerecht eingereichten Aktionen qualifizieren sich automatisch für den Ideenwettbewerb.
Die Teilnahme ist kostenlos.
Teilnehmen können alle Schulen, Kindergärten oder auch für den Schul- bzw. Kitaweg aktive (Sport)vereine und ähnliche Einrichtungen wie Kinderhäuser und Familienzentren.
Die Auswahl der Gewinner*innen erfolgt durch das Deutsche Kinderhilfswerk und den VCD. Beurteilt werden die eingereichten Aktionen auf Grundlagen der Kriterien Engagement, Ideenreichtum und Umsetzung.
Es handelt sich um Gruppenpreise, die Teilnahme von Einzelpersonen/ Privatpersonen ist ausgeschlossen.
Der Wettbewerb gliedert sich in drei Kategorien, denen die Teilnehmer*innen ihre Aktionen zuordnen:
- Newcomer*in: Diese Kategorie richtet sich ausschließlich an Einrichtungen, die zum ersten Mal an den Aktionstagen teilnehmen.
- Kreativ: Hier wird eine Aktion ausgezeichnet, die Kinder durch besonders kreative Ansätze für das Thema nachhaltige Mobilität sensibilisiert.
- Politisch: Diese Kategorie legt den Fokus auf Aktionen, die auf gesellschaftliche oder politische Veränderungen abzielen.
Die Teilnehmer*innen erklären sich bereit, im Falle eines Gewinns die Umsetzung der Aktion durch ein Foto zu dokumentieren. Im Gewinnfall erklären sich die Gewinner*innen mit der Nennung des Namens der Einrichtung sowie der Veröffentlichung der eingereichten Fotos im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit einverstanden. Sind Personen auf den Fotos erkennbar, versichern die Gewinner*innen, dass entsprechende Einverständniserklärungen der abgebildeten Personen bzw. deren Erziehungsberechtigten vorliegen.
Eine Barauszahlung oder ein Umtausch des Gewinns ist ausgeschlossen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.



