- Save the Date: Kidical Mass Aktionswochen Frühjahr: 05-25. Mai 2025 -
Rückblick 2024
am 27. Oktober 2024 endeten die Kidical Mass Aktionswochen #StrassenFürAlle. Das Kidical Mass Aktionsbündnis zieht eine positive Bilanz: An den mehr als 1.100 Veranstaltungen vom 16. September bis 27. Oktober 2024 und im Frühjahr haben insgesamt rund 200.000 Erwachsene und Kinder teilgenommen. In vielen Orten stand dabei die Forderung nach Schulstraßen und sicheren Schulwegen an erster Stelle.
Kidical Mass Aktionsbündnis
Als Teil des Kidical Mass – Aktionsbündnisses unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk die Forderung einer Reform des Straßenverkehrsrechts: Das neue Straßenverkehrsgesetz muss die Schutzbedürftigkeit von Kindern in den Mittelpunkt stellen und Vision Zero – null Verkehrstote – zum Ziel haben. Zudem muss es die selbstständige Mobilität der Kinder ermöglichen.
Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, Holger Hofmann, betont: „Wir brauchen eine ganzheitliche Entwicklung von Städten und Gemeinden, in denen sich auch die junge Generation wohlfühlt. Wir sollten deshalb umgehend dazu übergehen, Kindern und Jugendlichen auch im Bereich der Stadt- und Verkehrsplanung kontinuierlich, umfassend und möglichst frühzeitig Mitbestimmung zu ermöglichen. Dafür braucht es eine veränderte Verkehrspolitik, um für mehr Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr zu sorgen. Kinder, die sich selbständig im Straßenverkehr bewegen und beispielsweise mit dem Rad zur Schule kommen, nehmen ihre Umgebung aktiv wahr. Sie lernen, sich gut zu orientieren und auf sich selbst aufzupassen. Das stärkt ihr Selbstbewusstsein – auch für andere Lebenssituationen. Daher fordern wir eine an den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen ausgerichtete Verkehrspolitik und eine echte Mobilitätswende.“
Herzstück sind über 500 lokale Organisationen und Initiativen. Ein einzigartiges Netzwerk, dezentral, selbstorganisiert und gemeinsam stark. Die Kidical Mass wird am jeweiligen Standort mit viel ehrenamtlichen Engagement umgesetzt.
Forderungen
Kinderfreundliches Straßenverkehrsrecht
Das neue Straßenverkehrsgesetz muss erstens die Schutzbedürftigkeit von Kindern in den Mittelpunkt stellen und Vision Zero – null Verkehrstote – zum Ziel haben. Zweitens muss es die selbständige Mobilität der Kinder ermöglichen.
Städte und Gemeinden müssen die Freiheit erhalten, kinder- und fahrradfreundliche Maßnahmen nicht nur an einzelnen Gefahrenstellen umzusetzen, sondern im gesamten Stadtgebiet. Das umfasst z.B.:
- geschützte oder baulich getrennte, breite Radwege an Hauptverkehrsstraßen sowie geschützte Kreuzungen (nach niederländischem Vorbild)
- Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen innerorts
- Schulstraßen und Zonen ohne Autoverkehr (temporäre Kfz-Durchfahrtverbote)
- Fahrradstraßen und Fahrrad-Zonen als flächendeckendes Netz und Grundlage für ein sicheres Schulwegenetz
- Straßen ohne Durchgangsverkehr in Wohngebieten (Bsp. Kiezblocks Berlin, Superblocks Barcelona)
In kinderfreundlichen, grünen Städten und Gemeinden, gibt es viele und vielfältige Freiräume zum Spielen und für ein soziales Miteinander zwischen allen Generationen. Die Bundesregierung kann dafür die Grundlagen schaffen.
Neben der Reform des Straßenverkehrsrechts braucht es dringend mehr und stetige Investitionen sowie Personal für den Ausbau von sicheren, kinderfreundlichen Rad- und Fußwegen. Außerdem muss es konkrete Zielvorgaben für den Vorrang von Rad- und Fußverkehr geben, die die Kommunen umsetzen müssen.
Kinderfreundliche Landesmobilitätsgesetze
Aber nicht nur der Bund steht in der Pflicht. Wir fordern die Verkehrsminister*innen der Länder dazu auf, in ihrem jeweiligen Bundesland kinderfreundliche Mobilitätsgesetze auf den Weg zu bringen und sicherzustellen, dass Maßnahmen für eine sichere, kinder- und fahrradfreundliche Mobilität vorrangig behandelt werden.
Beispiele für Maßnahmen in den Ländern für kinder- und fahrradfreundliche Mobilität:
- der Ausbau von Schulradwegenetzen
- die Förderung der Einrichtung von „Schulstraßen“
- die Erleichterung weiterer Verkehrssicherheitsmaßnahmen und
- die Unterstützung von Kommunen, die bei kinder- und fahrradfreundlicher Mobilität bereits mutig voranschreiten
Bestehenden Handlungsspielraum ausschöpfen
Kinder- und fahrradfreundliche Mobilität beginnt vor Ort. Die derzeitige Rechtslage bietet viel mehr. Es gibt noch viel Luft nach oben. Städte und Gemeinden müssen ihren Handlungsspielraum voll ausschöpfen, indem sie Maßnahmen umsetzen wie:
- Umwidmung von Kfz- zu geschützten Radfahrstreifen an mehrspurigen Straßen
- Anordnung temporärer Durchfahrtverbote für Autos vor Schulen und Kitas („Schulstraßen“)
- Einrichtung Temporärer Spielstraßen und Schaffung von Begegnungszonen
- Schaffung kindersicherer Kreuzungen und Querungen
- Schaffung „echter“ Fahrradstraßen und –Zonen ohne Autoverkehr
- Abschaffung Il-/legalen Gehwegparkens und Nutzung der gewonnen Flächen für Fuß- und Radverkehr, für Spiel- und Begegnungszonen und Begrünung
Hier geht es zur Webseite der Organisator*innen der Kidical Mass.