Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) wurde 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und trat 1992 in Deutschland in Kraft. Die Kinderrechtskonvention hat in Deutschland damit den Rang eines einfachen Bundesgesetzes und verpflichtet Bund, Länder und Kommunen gleichermaßen dazu, die Kinderrechte anzuwenden und umzusetzen.

Speziell Kommunen kommt dabei eine zentrale Rolle zu, da sie die Lebensorte von Kindern wie Kita, Schule oder Kinder- und Jugendarbeit ebenso maßgeblich mitgestalten wie Spielplätze oder Grün- und Sportflächen. Doch trotz der Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention hat sich die räumliche Lebenswelt von Kindern in den letzten Jahrzehnten erheblich zu ihrem Nachteil verändert. Innerstädtische Nachverdichtung und Lärmschutz verdrängen Kinder zunehmend aus dem öffentlichen Raum, Investitionsstau lässt die verbliebenen Spielflächen schwinden. Ihrem Spieldrang können sie vielfach nur noch in für sie reglementierten Räumen – auf förmlich festgesetzten Spielplätzen – nachkommen. Und auch Jugendlichen fehlen die wohnortnahen Aufenthaltsräume im Freien, an denen sie sich unbeobachtet treffen können. Hinzu kommt die ungebrochene Dominanz des Autoverkehrs in unseren Städten. Die hohe Verkehrsbelastung behindert nicht nur die eigenständige Mobilität von Kindern im öffentlichen Raum, sondern belastet auch ihre Gesundheit durch Abgase sowie Lärm und gefährdet ihr Leben. So sind Verkehrsunfälle die häufigste Todesursache im Kindesalter. Zudem werden die meisten Städte und Gemeinden immer noch zu großen Teilen nach den Wünschen und Bedürfnissen von Erwachsenen gestaltet. Die Interessen der Kinder in Bezug auf das Planungs- und Gestaltungshandeln von Kommunen werden nur in wenigen Fällen ermittelt und Maßnahmen daran ausgerichtet. Darüber hinaus werden im Verkehrsbereich wie im öffentlichen Raum die Sicherheitsbedürfnisse von Kindern bzw. Familien oftmals nicht adäquat berücksichtigt, etwa durch die Umgestaltung sogenannter Angsträume. Vor diesem Hintergrund fordern wir eine kinderfreundliche Stadt- und Verkehrsplanung.

Lesen Sie hier die Forderungen des Deutschen Kinderhilfswerkes im Einzelnen. 

Wir verwenden Cookies

Wir verwenden auf unserer Website Cookies und externe Dienste. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzungserfahrung zu verbessern.

Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Informationen zu den verwendeten Diensten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.